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Ingenieurbüro Gödeke GbR - Partner beim Gewässerschutz - amtl. anerkannte AwSV-Sachverständige

Heizöllagerung


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Prüfungen nach AwSV



Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltanks, Dieseltanks, Altöllager, Pflanzenschutzmittellager) sind aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der so genannten „Anlagenverordnung“ (AwSV) üblicherweise regelmäßig durch Sachverständige zu überprüfen.

Bei den zuständigen Wasserbehörden liegen Kataster vor, in denen alle Anlagen eines bestimmten Gebietes erfasst sind. Bei Überschreitung der Prüffristen werden Betreiber bereits erfasster Anlagen von der Behörde angemahnt.

Als Betreiber einer Heizölanlage sind Sie für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion Ihres Heizöltanks verantwortlich.

Betreiberpflichten

Auslaufendes Heizöl kann das Grundwasser und den Boden verseuchen. Die Sanierung entsprechender Umwelt- bzw. Gebäudeschäden ist meist sehr teuer. Der Eigentümer der Anlage ist primär für die Tanksicherheit verantwortlich.

Zu den Pflichten als Betreiber einer Anlage, in der wassergefährdende Stoffe vorhanden sind, zählen daher vor allem:


Prüfung von Heizölverbraucheranlagen

Die meisten Heizölverbraucheranlagen müssen regelmäßig durch Sachverständige überprüft werden. Eine Übersicht finden Sie nachfolgend:

Überprüfung von Heizöllageranlagen in Niedersachsen

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Für Heizölverbraucheranlagen haben wir hier beispielhaft einige wasserrechtliche Anforderungen aufgeführt:

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